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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Andreas Hüge – Prozessberatung

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Beratungsdienstleistungen, Schulungen und sonstige Leistungen zwischen Andreas Hüge – Prozessberatung (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • die schriftliche Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber, oder

    • die schriftliche Bestätigung des Angebots per E-Mail durch den Auftraggeber.

  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungsdienstleistungen, Schulungen sowie Workshops zur Anforderungsaufnahme und Prozessoptimierung, insbesondere im Bereich der ERP-Software Odoo sowie angrenzender Geschäftsprozesse in den Bereichen Fertigung, Lager und Verkauf.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

  4. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Die Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Auftrags zu treffen.

  3. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich berechnet.

§ 5 Vergütung und Abrechnung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Stundensatz. Der aktuelle Standardstundensatz beträgt 175,00 € netto pro Stunde.

  2. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten. Angefangene 15-Minuten-Einheiten werden vollständig berechnet.

  3. Die erbrachten Leistungen werden im Rahmen eines Zeitnachweises dokumentiert und dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

  4. Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.

  5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Stundenpakete

  1. Der Auftragnehmer bietet folgende Stundenpakete zu einem Rabatt von 20 % auf den Standardstundensatz an:

    Paket

    Umfang

    Zahlungsweise

    Kennlernangebot

    15 – 25 Stunden

    Vorkasse

    Stundenpaket

    ab 75 Stunden

    Vorkasse

  2. Das Kennlernangebot wird einmalig je Auftraggeber gewährt.

  3. Stundenpakete sind innerhalb folgender Fristen ab Rechnungsdatum zu verbrauchen:

    • Kennlernangebot (15 – 25 Stunden): 2 Monate

    • Stundenpaket (ab 75 Stunden): 4 Monate

  4. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ersatzlos. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer sowie eine Rückerstattung nicht verbrauchter Stunden sind ausgeschlossen.

  5. Die Leistungserbringung beginnt nach vollständigem Zahlungseingang.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist.

  2. Bei Stundenpaketen ist der Rechnungsbetrag vor Leistungsbeginn zu entrichten (Vorkasse).

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.

  3. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers oder durch Eingriffe Dritter entstehen.

§ 9 Arbeitsergebnisse und Urheberrecht

  1. Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse werden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftraggebers.

  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben Urheberrechte an erstellten Werken beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.

  3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

§ 11 Kündigung

  1. Dienstleistungsaufträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Bereits bezahlte Stundenpakete werden anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet, sofern die Kündigung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Anfrage ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Zuständig ist das Amtsgericht Uelzen bzw. das Landgericht Lüneburg, je nach Streitwert.

  3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  4. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Andreas Hüge – Prozessberatung | Fuchsbau 7 | 29320 Südheide andreas@huege.consulting | +49 173 2125048 Steuernummer: 17/119/02222